Atemschutztauglichkeitsprüfung – Finnentest

Auch im Jahr 2024 gilt es alle Atemschutzgeräteträger einer Tauglichkeitsüberprüfung zu unterziehen. Am Donnerstag den 19. September 2024, dem zweiten Termin des Jahres, stellten sich 9 aktive Geräteträger dem Leistungstest. Nach über zwei Stunden stand fest: Alle Kandidaten konnten mit dem positiven Abschluss ihre Tauglichkeit um ein weiteres Jahr verlängern.